Gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrecht

 

 

 

In diesen Bereich kann die Kanzlei Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen anbieten:

 

 

 

  • Beratung im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften und die Zusammenarbeit von Gesellschaften untereinander
  • Beratung bei der Änderung von Gesellschaften insbesondere des Gesellschaftszwecks
  • Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Rechtsnachfolgeregelungen bei Firmenübertragung bzw. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung
  • Beratung bei Bestellung von Vertretern, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten, Einzelvollmachten etc.