Gesellschaftsrecht
In diesen Bereich kann die Kanzlei Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen anbieten:
-
Beratung im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften und die Zusammenarbeit von Gesellschaften untereinander
-
Beratung bei der Änderung von Gesellschaften insbesondere des Gesellschaftszwecks
-
Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
-
Rechtsnachfolgeregelungen bei Firmenübertragung bzw. im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung
-
Beratung bei Bestellung von Vertretern, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten, Einzelvollmachten etc.