Bauträgerrecht (Beratungsschwerpunkt)
In diesen Bereich kann die Kanzlei Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen anbieten:
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Beratung von Bauträgern im Zusammenhang mit der Erstellung von Verkaufskonzepten einer Bauträgermaßnahme vor dem Ankauf des Grundstücks bis zur
Endabwicklung der Kaufverträge mit den Erwerbern
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Beratung von Privatpersonen und Investoren vor und im Zusammenhang mit dem Ankauf von Immobilien, die von Bauträgern erstellt werden
In diesem Zusammenhang bestehen Erfahrungen sowohl im Rahmen der Vertretung von Bauträgern als auch der Käuferseite. Dies hat den Vorteil, dass die
jeweiligen Risiken und Schwachstellen bekannt sind.