Architektenrecht (Beratungsschwerpunkt)
Im Bereich des Architektenrechts können Ihnen folgende Leistungen angeboten werden:
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Abwehr von Mängelbehauptungen von Bauherrn in Zusammenarbeit mit der Berufshaftpflichtversicherung
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Klärung von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Honorarabrechnungen
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Durchsetzung von Honorarforderungen
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Begleitung bei schwierigen Situationen im Auftragsverhältnis mit Bauherrn
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Vollstreckung von titulierten Honorarforderungen
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Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss von Architektenverträgen
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Entwurf eines Architektenvertrages
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Prüfung von Vertragsentwürfen, die von der Bauherrenseite gestellt wurden
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Klärung und Abgrenzung von Vertragspflichten im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag