Wohnungseigentumsrecht
In diesem Bereich kann die Kanzlei Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen anbieten:
-
Beratung im Zusammenhang mit Beschlussfassungen
-
Anfechtung von Beschlüssen
-
Prüfung von Teilungserklärungen
-
Prüfungen im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen, insbesondere im Bereich gewerblicher Nutzungen
-
Abgrenzung von Mängelansprüchen des Eigentümers zu Ansprüchen der Gemeinschaft
-
Prüfung von Kaufverträgen für Immobilien, bei dem es sich um Wohnungseigentum handelt
-
Beratung im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Verwalter und Sondereigentümer
-
Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber der Eigentümergemeinschaft, dem Verwalter