Mietrecht
- Vertreten werden sowohl die Vermieter als auch die Mieter
- Entwurf und Prüfung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen
- Prüfung von Klauseln auf Wirksamkeit
- Ablösevereinbarungen
- Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Kündigung
- Untermietverträge
- Einvernehmliche Beendigungen
- Verfolgung von Ansprüchen nach Beendigung des Mietverhältnisses
Seitenanfang